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Die Gewässerordnungen wurden den Mitgliedern in schriftlicher Form ausgehändigt und sind während des Angelns mitzuführen.

Insbesondere sind auch die Fanglisten mitzuführen und ordnungsgemäß auszufüllen.

 

 

Grundsätzlich gilt : Den Anweisungen der Gewässerwarte ist folge zu leisten.

 

D.h. auch wenn etwas nicht speziell in der Gewässerordnung geregelt ist, so kann der Gewässerwart vor Ort die Gewässerordnung erweiteren.

Zum Beispiel: Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstköder verboten.

Dieser Anweisung muss dann nachgekommen werden.


Gewässerordnung      Wiembachteich                              AB 2026

 

Das Gewässer ist täglich geöffnet. Sperrzeiten werden mit den Jahresterminen bekannt gegeben.

Gesetzliche Schonfristen sind einzuhalten

Angelzeiten: Das Angeln ist in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.

Es darf nur mit einer Rute mit einem Haken geangelt werden.

Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!

Die Rute darf nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden kann.

Beim Verlassen des Angelplatzes ist die Rute einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen

Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine 

Eigenvermehrung zu unterstützen.

Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen

Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).

Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische

Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.

Verboten:   Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit

                     Booten und Futterbooten.

Fangbegrenzung :             pro Woche      Karpfen   1 Stück ,  Schleie / Brachsen  2 Stück /    Forelle  4 Stück

                                            pro Monat      Hecht und Zander 1 Stück

 

Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai

Mindestmaße :                                         Zander   55 cm      /     Hecht     55 cm       /     Karpfen    35 cm

                                                                       Schleie  30 cm     /      Forelle   25 cm       /     Brachsen   35 cm

 

Höchstmaße:        Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.

 

Verboten:   Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit

                     Booten und Futterbooten, Anfüttern jeglicher Art

 

Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort im Fangbuch einzutragen. /

 Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.

                   


Gewässerordnung:        Ophovener Weiher (Oulu-See)                    AB 2026

 

 

Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet. Das Nachtangeln erlaubt.

Es darf mit 2 Ruten mit je einem Haken geangelt werden

  

Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!

Ruten dürfen nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden können.

Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen

Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine 

Eigenvermehrung zu unterstützen.

Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen

Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).

Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische

Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.

 

Verboten:   Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit

                    Booten und Futterbooten.

 

Fangbegrenzung:      im Angeljahr darf von jedem Erlaubnisschein-Inhaber max. 5 kg Fisch entnommen werden    

                                    Hecht, Zander, Karpfen, Aal, Schleie, Brachsen      je 1 pro Woche,  je  10 pro Jahr

                                  Weißfische   15    pro Tag,        Forelle   4    pro Tag       

                                               

Mindestmaße :            Hecht     55cm     Karpfen    35 cm     Schleie   30 cm  Brachsen 35cm

                                Aal        50 cm     Zander      55 cm    Forelle   25 cm

 

Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai

 

Höchstmaße:         Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.

 

Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.

Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.



Gewässerordnung:         Andreas-Wolfgang-Gewässer                               AB 2026

 

Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet. Das Nachtangeln erlaubt.

Es darf mit 2 Ruten mit je einem Haken geangelt werden  

Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!

Ruten dürfen nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden können.

Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen

Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine 

Eigenvermehrung zu unterstützen.

Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen

Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).

Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische

Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.

 

Verboten:   Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit

                    Booten.

 

Anfüttern:   Anfüttern kann zu einer unerwünschten Gewässerbelastung führen. Deshalb darf die

Höchstmenge des trockenen Anfütterungsmaterials oder der Boilies von 1000 Gramm pro Tag und Angler

nicht überschritten werden.

                      Das Anfüttern an bestimmten Angelplätzen begründet kein Sonderrecht.

 

Fangbegrenzung:      Hecht, Zander, Karpfen,  Aal, Brachsen, Schleie  je 2   pro Tag,   je  10 pro Jahr

                                        Weißfische                                 15  pro Tag                   

                                      Forelle                                        4   pro Tag   

                 

Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai

 

Mindestmaße:                      Hecht    55 cm        Karpfen/ Brachsen   35 cm     Schleie     30 cm

                                                        Aal         50 cm       Zander     55 cm     Forelle     25 cm

Bei allen anderen Fischen gelten die gesetzlichen Mindestmaße

 

Höchstmaße:         Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.

 

Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort im Fangblatt einzutragen.

Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.




G e w ä s s e r o r d n u n g          

       

Wiembach / Ölbach

 

AB 2026

 

 

         1)   Den Anordnungen der Gewässerwarte ist Folge zu leisten.

  1.   Geangelt werden darf nur mit einer Handangel und mit einem angedrückten Widerhaken
  2.   Es dürfen nur Kunstköder verwendet werden (Fliege, Blinker, etc.).
  3.   Es besteht eine Fangberenzung von 1 Forelle pro Woche
  4.   Es gelten die amtlichen Mindestmaße.Ausgenommen Bachforelle mit 30cm Mindestmaß.
  5.   Angelzeiten: vom 01. Januar bis 31. Dezember des Jahres

                von 05:30 Uhr bis 22:30 Uhr.

               (amtliche Schonzeiten sind zu beachten !)

 

      Es ist eine Fangliste zu führen – Rückgabe bis 31. Dezember d. J.

 

       In die Fangliste sind alle geangelten Fische (auch untermaßige Fische)

       einzutragen. Untermaßige Fische sind zu messen und schonend

       zurückzusetzen.

 

        Angelsportverein Sportangler Opladen 1948 e.V.

 

 


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