Die Gewässerordnungen wurden den Mitgliedern in schriftlicher Form ausgehändigt und sind während des Angelns mitzuführen.
Insbesondere sind auch die Fanglisten mitzuführen und ordnungsgemäß auszufüllen.
Grundsätzlich gilt : Den Anweisungen der Gewässerwarte ist folge zu leisten.
D.h. auch wenn etwas nicht speziell in der Gewässerordnung geregelt ist, so kann der Gewässerwart vor Ort die Gewässerordnung erweiteren.
Zum Beispiel: Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstköder verboten.
Dieser Anweisung muss dann nachgekommen werden.
Gewässerordnung: Andreas-Wolfgang-Gewässer
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet. Das Nachtangeln erlaubt.
Es darf mit 2 Ruten mit je einem Haken geangelt werden
Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!
Ruten dürfen nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden können.
Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen
Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine
Eigenvermehrung zu unterstützen.
Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen
Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).
Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische
Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.
Verboten: Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit
Booten.
Anfüttern: Anfüttern kann zu einer unerwünschten Gewässerbelastung führen. Deshalb darf die
Höchstmenge des trockenen Anfütterungsmaterials oder der Boilies von 1000 Gramm pro Tag und Angler
nicht überschritten werden.
Das Anfüttern an bestimmten Angelplätzen begründet kein Sonderrecht.
Fangbegrenzung: Hecht, Zander, Karpfen, Aal je 2 pro Tag, je 10 pro Jahr
Weißfische 15 pro Tag
Forelle 4 pro Tag
Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai
Mindestmaße: Hecht 55 cm Karpfen 35 cm Schleie 25 cm
Aal 40 cm Zander 55 cm Forelle 25 cm
Bei allen anderen Fischen gelten die gesetzlichen Mindestmaße
Höchstmaße: Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.
Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort im Fangblatt einzutragen.
Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.
Gewässerordnung: Ophovener Weiher (Oulu-See)
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet. Das Nachtangeln erlaubt.
Es darf mit 2 Ruten mit je einem Haken geangelt werden
Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!
Ruten dürfen nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden können.
Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen
Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine
Eigenvermehrung zu unterstützen.
Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen
Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).
Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische
Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.
Verboten: Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit
Booten und Futterbooten.
Fangbegrenzung: im Angeljahr darf von jedem Erlaubnisschein-Inhaber max. 5 kg Fisch entnommen werden
Hecht, Zander, Karpfen, Aal je 2 pro Tag, je 10 pro Jahr
Weißfische 15 pro Tag
Forelle 4 pro Tag
Mindestmaße :
Hecht 55cm Karpfen 35 cm Schleie 25 cm
Aal 40 cm Zander 55 cm Forelle 25 cm
Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai
Höchstmaße: Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.
Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.
Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.
Gewässerordnung Wiembachteich
Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet, gesetzliche Schonfristen sind einzuhalten
Angeltage nur Freitags, Samstags, Sonntags und Feiertags
Angelzeiten: Das Angeln ist in der Zeit von 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.
Es darf nur mit einer Rute mit einem Haken geangelt werden.
Den Anordnungen der Wasserwarte ist unbedingt Folge zu leisten!
Die Rute darf nur so ausgelegt werden, dass sie vom Angler ständig wirksam beaufsichtigt werden kann.
Beim Verlassen des Angelplatzes ist die Rute einzuholen. Das Zurücksetzen eines gefangenen, massigen
Fisches ist verboten. Ausnahme: Hecht und Zander ab 75cm sind schonend zurück zu setzen, um eine
Eigenvermehrung zu unterstützen.
Jeder Sportfreund sollte sich so verhalten, dass sein Benehmen am Wasser keinen
Anlass zur Klage gibt (z.B. Unrat am Wasser hinterlassen, Lärmbelästigung etc.).
Als Köderfische dürfen nur Weißfische in geringer Menge gefangen werden. Edelfische sind als Köderfische
Grundsätzlich verboten, auch Weißfische aus anderen Gewässern.
Verboten: Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit
Booten und Futterbooten.
Fangbegrenzung : pro Woche Zander 1 Stück / Karpfen 1 Stück
Schleie 3 Stück / Forelle 4 Stück
Schonzeit für Hecht und Zander vom 15. Februar bis zum 31. Mai
Mindestmaße : Zander 55 cm / Hecht 55 cm / Karpfen 35 cm
Schleie 25 cm / Forelle 25 cm / Aal 40 cm
Höchstmaße: Hecht und Zander müssen bei einem Maß ab 75 cm zurückgesetzt werden.
Verboten: Angeln im Schon-/ Laichgebiet, lebender Köderfisch, das Hältern von Fischen, das Befahren mit
Booten und Futterbooten, Anfüttern jeglicher Art
Alle gefangenen, massigen Fische sind sofort im Fangbuch einzutragen. /
Abgabe der Fangmeldung bis zum 31.12. des Jahres.
G e w ä s s e r o r d n u n g
Wiembach / Ölbach
1) Den Anordnungen der Gewässerwarte ist Folge zu leisten.
- Geangelt werden darf nur mit einer Handangel und einem Haken.
- Es dürfen nur Kunstköder verwendet werden (Fliege, Blinker, etc.).
- Es besteht eine tägliche Fangberenzung von 2 Forellen bzw. Saiblinge.
- Es gelten die amtlichen Mindestmaße.
- Angelzeiten: vom 01. Januar bis 31. Dezember des Jahres
von 05:30 Uhr bis 22:30 Uhr.
(amtliche Schonzeiten sind zu beachten !)
Es ist eine Fangliste zu führen – Rückgabe bis 31. Dezember d. J.
In die Fangliste sind alle geangelten Fische (auch untermaßige Fische)
einzutragen. Untermaßige Fische sind zu messen und schonend
zurückzusetzen.
Angelsportverein Sportangler Opladen 1948 e.V.